Das Kostenerstattungsprinzip in der privaten Krankenversicherung
Die privaten Krankenversicherer in Deutschland arbeiten nach dem Kostenerstattungsprinzip. Für die Versicherungsnehmer heißt das, dass sie alle entstehenden Kosten für Heilbehandlungen, Klinikaufenthalte, Rehabilitationsmaßnahmen und Heil- und Hilfsmittel zunächst einmal vorfinanzieren müssen. Die Rechnungen werden dann bei dem privaten Krankenversicherer eingereicht und die Kosten werden entsprechend den Bedingungen der abgeschlossenen Versicherung erstattet. Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung muss man sich also zunächst einmal über die Bedeutung des Wortes “Kostenerstattungsprinzip” klar werden. Die gesetzliche Krankenversicherung arbeitet nach dem Sachleistungsprinzip. Für den Versicherten bedeutet dass, alle Arztrechnungen, Rechnungen von Kliniken und Rehabilitationsmaßnahmen, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel werden von der Krankenkasse - gekürzt um den evtl. Eigenanteil - beglichen. Beim Kostenerstattungsprinzip übernimmt der private Krankenversicherer ebenfalls alle Kosten - natürlich entsprechend dem abgesicherten Tarif - , aber der Versicherte muss in Vorleistung gehen.
Abweichend von dem generellen Kostenerstattungsprinzip ist es möglich, für Kosten für Klinikaufenthalte oder Rehabilitationsmaßnahmen eine Kostenübernahmeerklärung des privaten Krankenversicherers zu erhalten. In diesem Fall verzichten die Kliniken in der Regel darauf, dass die Rechnung im Vorfeld beglichen wird und warten die Erstattung durch den Versicherer ab. Es ist aber unerlässlich für den Versicherten, sich vor dem Wechsel zu einem privaten Krankenversicherer vor Augen zu führen, was das Kostenerstattungsprinzip für ihn bedeutet. Neben einem, in der Höhe variablen Eigentanteil an den ärztlichen Versorgungskosten muss imm ein entsprechender finanzieller Verfügungsrahmen vorhanden sein, um die anfallenden Rechnungen auch bezahlen zu können. Deshalb ist ein Vergleich zwischen freiwillig gesetzlicher Krankenversicherung mit Sachleistungsprinzip und privater Krankenversicherung mit Kostenerstattungsprinzip in jedem Fall angezeigt.

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